
Greifvögel/Eulen
- Bewilligungsfrei
- Mit Bewilligung
- Verboten
Es braucht eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftlandes sowie eine Einfuhrbewilligung und Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz.
Sämtliche Greifvögel und Eulen sind in den Anhängen von Cites aufgeführt. Für manche Arten besteht sogar ein Handelsverbot. Lebend werden die Greifvögel und Eulen hauptsächlich für Flugshows in Falknereien gehandelt. Ab und zu werden sie auch lebend auf Märkten angeboten. Beim Verkauf wird mit dem Mitleid der Touristen gespielt. Kaufen Sie keine lebenden Tiere, auch wenn sie Ihnen leidtun. Mit einem Kauf erhöhen Sie die Nachfrage und unterstützen den illegalen Handel. Minuten, nachdem Sie ein Tier durch ihren Kauf «retten», ist sein Platz von einem neuen besetzt.