
Vogelspinnen
- Bewilligungsfrei
- Mit Bewilligung
- Verboten
Für geschützte Arten braucht es eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes sowie eine Einfuhrbewilligung und eine Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz. Für ungeschützte Arten braucht es keine CITES-Ausfuhrbewilligung – lesen Sie bitte hierzu die weiteren Informationen im folgenden Text.
Verschiedene Vogelspinnenarten sind auf den Anhängen von Cites aufgeführt (Gattung Brachypelma, Poecilotheria sowie Aphonopelma pallidum und albiceps). Diese Tiere werden in Mittel- und Südamerika angeboten. Kaufen Sie keine lebenden Tiere, auch wenn sie Sie noch so faszinieren. Mit einem Kauf erhöhen Sie die Nachfrage und unterstützen den illegalen Handel. Minuten, nachdem Sie ein Tier durch ihren Kauf «retten», ist sein Platz von einem neuen besetzt. Ungeschützte Arten brauchen keine Bewilligungen und Kontrollen.