
Schneeglöckchen lebend und Zwiebeln
- Bewilligungsfrei
- Mit Bewilligung
- Verboten
Es braucht eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftlandes sowie eine Einfuhrbewilligung und Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz.
Mehr als 30'000 Pflanzenarten sind in den Anhängen von Cites aufgeführt. Dazu gehören unter anderem auch das Schneeglöckchen (Galanthus spp.), Alpenveilchen (Cyclamen spp.) und Herbst-Goldbecher (Sternbergia spp.). Noch heute werden diese in grossen Mengen der Natur entnommen, indem ganze Wiesen umgegraben werden. Diese starke Entnahme aus der Natur brachte sie an den Rand des Aussterbens. Daher ist eine strikte Kontrolle notwendig. Bei künstlich vermehrten Pflanzen wird auf eine Einfuhrbewilligung, nicht aber die Kontrolle verzichtet.