
Kakteen lebend
- Bewilligungsfrei
- Mit Bewilligung
- Verboten
Es braucht eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftlandes sowie eine Einfuhrbewilligung und Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz.
Mehr als 30'000 Pflanzenarten sind in den Anhängen von Cites aufgeführt. Dazu gehören unter anderem fast alle Kakteen mit Ausnahme der Gattungen Pereskia, Pereskiopsis und Quiabentia, sowie diverse Hybriden und Kulturvarianten. Eine starke Entnahme aus der Natur brachte viele davon an den Rand des Aussterbens. Die Zerstörung ihrer Lebensräume gefährdet sie zusätzlich. Daher sind eine strikte Kontrolle und teilweise auch ein Verbot des Handels notwendig. Bei künstlich vermehrten Pflanzen wird auf eine Einfuhrbewilligung, nicht aber die Kontrolle verzichtet.