18. Januar 2024 — Medienmitteilung

Referendum: WWF sagt JA zum Stromgesetz

Mit grosser Mehrheit hat das Schweizer Parlament im Herbst das neue Stromgesetz verabschiedet. Diese Vorlage ist eine zentrale Voraussetzung für den Ausbau der Erneuerbaren und für den schrittweisen Ausstieg aus Atom- sowie fossiler Energie. Der WWF Schweiz sagt “Ja” zum Stromgesetz und ist gegen das Referendum.

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Solarzellen

Patrick Hofstetter, Energie- und Klimaexperte des WWF Schweiz:

«Aus unserer Sicht überwiegen die Vorteile der Vorlage deutlich. Jede Form der Energieproduktion ist auch mit unerwünschten Auswirkungen verbunden. Deshalb gilt es, eine kluge Mischung der verschiedenen erneuerbaren Energien zu finden und endlich Massnahmen gegen die Stromverschwendung einzuführen. Das ist mit dem neuen Gesetz weitestgehend gelungen.»

Die wichtigsten Fortschritte aus Sicht des WWF:

  • Das Gesetz steht für eine sichere, erneuerbare und einheimische Stromversorgung und schafft damit die Rahmenbedingungen für die dringend notwendige Energiewende.
  • Die Bedingungen für den Ausbau der Solarenergie auf Dächern und bestehender Infrastruktur werden massiv verbessert. Das Gesetz sieht dort mit Abstand den grössten Anteil vor, was den Zielen des WWF entspricht. Erstmals werden griffige Vorgaben für Energieeffizienz gesetzlich geregelt. Stromverschwendung wird damit endlich ein Riegel vorgeschoben.
  • Für den Ausbau der Windenergie und für grosse Solaranlagen werden besonders geeignete Gebiete festgelegt. Ausgeschlossen davon sind alle national geschützten Landschaften und Schutzgebiete, zusätzlich ist auf den Lebensraum geschützter Arten Rücksicht zu nehmen. Eine vorbildliche Umsetzung durch die Kantone kann zu einem schnellen und zugleich naturverträglichen Ausbau führen, was der WWF ausdrücklich befürwortet.
  • Der Ausbau der Wasserkraft priorisiert Anlagen des Runden Tisches, erfolgt also dort, wo er am naturverträglichsten und zielführendsten für die Winterstromproduktion ist. Daneben sind zusätzliche Ausgleichsmassnahmen zugunsten von Natur- und Landschaft vorgesehen.