02. Juli 2024 — Medienmitteilung

Jagdverordnung muss Koexistenz statt Bekämpfung regeln

Dass Wölfe proaktiv reguliert werden können, wenn ein grosser Schaden droht, ist unbestritten. Der Entwurf der Jagd- und Schutzverordnung ist jedoch einseitig auf Abschüsse gemünzt, praxisfremd beim Herdenschutz und unvereinbar mit übergeordnetem Recht. In ihrer Stellungnahme zur nachträglichen Vernehmlassung, die am 5. Juli endet, fordern die Naturschutzorganisationen eine Rückbesinnung auf das Ziel der Koexistenz mit Wolf und Biber und machen konkrete Verbesserungsvorschläge.

 

©
Dog and flog of sheep

Die geplante Jagd- und Schutzverordnung (JSV) regelt detailliert eine eigentliche Bekämpfung von Wolf und auch Biber, statt die Koexistenz von Wildtier und Mensch zu fördern. Punktuelle Verbesserungen an der Vorlage, wie die Einführung einer verbindlichen Regelung zum Schutz der Wildtierkorridore von nationaler Bedeutung, ändern nichts am enttäuschenden Gesamtbild. Die Naturschutzorganisationen Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und Gruppe Wolf Schweiz fordern Nachbesserungen.

Biber unnötig im Visier und ökologisches Potenzial des Wolfs ignoriert
Die JSV will neu «proaktive» Tötungen auch beim Biber ermöglichen. Das ist nicht gesetzeskonform, nicht nachhaltig und unnötig, denn freiwerdende Biberreviere werden schnell wieder besetzt. Zudem hat sich die Konfliktprävention beim Biber in den Kantonen gut eingespielt, ohne dass Tötungen je notwendig gewesen wären.  
Willkürlich und praxisfremd ist beim Wolf der Rückzug des Bundes aus seiner tragenden Rolle im Herdenschutzprogramm. Er riskiert damit einen kantonalen Flickenteppich und unverantwortliche Lücken beim unumgänglichen Herdenschutz. Mit der vorliegenden Jagdverordnung versäumt es der Bund zudem, das ökologische Potential des Wolfs für die Waldgesundheit zu berücksichtigen. Der Zustand des Waldes sollte ein notwendiger Bestandteil der gesamtheitlichen Interessenabwägung vor Eingriffen in den Wolfsbestand sein.

Proakive Regulierung: Ja, aber
Im Umgang mit dem Wolf birgt die neue Verordnung beträchtliche Unsicherheit, was ihre Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht betrifft. Dass Wölfe proaktiv reguliert werden können, wenn ein grosser Schaden droht, ist unbestritten. Die Verordnung muss sich dabei aber an das übergeordnete Recht und die fachlichen Grundlagen halten. Nur wenn der drohende grosse Schaden plausibel ist und durch mildere Massnahmen nicht verhindert werden kann, wenn der zumutbare Herdenschutz umgesetzt ist und wenn die Regulierung den lokalen Bestand nicht gefährdet, dürfen Wölfe proaktiv geschossen werden. Das bestätigte auch Bundesrat Rösti immer wieder: «Nur wenn sie eine Gefahr für Nutztiere, Mensch oder im Extremfall auch Wildtiere darstellen, können ganze Rudel entfernt werden. Vorher passiert nichts».

Eine fachlich begründete, gesetzeskonforme und im Interesse der Berglandwirtschaft wirksame Umsetzung des «Wolfsmanagements» ist möglich. Die Stellungnahme der Naturschutzorganisationen zeigt, wie.

 

Weitere Informationen: 

Vernehmlassungsantwort der Naturschutzorganisationen

 

Kontakt: 
Jonas Schmid, Mediensprecher WWF Schweiz, jonas.schmid@wwf.ch, 079 241 60 57