Besonders schadenstiftendes Wolfsrudel am Piz Beverin: Rasches und zielgerichtetes Handeln wird unterstützt
Die Naturschutzorganisationen anerkennen den Handlungsbedarf beim Beverin-Rudel. Die beginnende Spezialisierung auf Kühe ist zu verhindern, weshalb das rasche und zielgerichtete Eingreifen des Kantons unterstützt wird. Vom Beverin-Rudel darf aber nicht auf das Verhalten des gesamten Wolfsbestandes geschlossen werden. Für den künftigen Umgang mit dem Wolf bedarf es einer breit abgestützten Kompromisslösung.
Das sogenannte Beverin-Rudel tritt als besonders schadenstiftend in Erscheinung und unterscheidet sich von anderen Rudeln. Es greift regelmässig geschützte Schafherden an und hat als bisher einziges Rudel der Schweiz auch ausgewachsene Kühe und einen Esel getötet. Es handelt sich somit um eine Ausnahmesituation, die besondere Massnahmen erfordert. Die Naturschutzorganisationen unterstützen deshalb ein rasches und zielgerichtetes Handeln durch Abschüsse von Jungwölfen, um das Verhalten des Rudels rasch und nachhaltig zu ändern. Auch ein Abschuss des Leitwolfes M92 wird befürwortet, denn es ist offensichtlich, dass sich sein unerwünschtes Verhalten nicht mehr ändern lässt. Diese Massnahmen sind vor einer allfälligen Entnahme des ganzen Rudels, die rechtlich nicht zulässig ist, umzusetzen und auszuschöpfen.
Zeitlicher und örtlicher Kontext bei Abschüssen wichtig
Abschüsse von Wölfen zur Schadenverhinderung machen gemäss wissenschaftlichen Erkenntnissen dann Sinn, wenn sie in einem engen zeitlichen und örtlichen Kontext zum drohenden oder tatsächlichen Schaden stehen. Hingegen sind lediglich planmässige Regulierungen wie Quotenjagden oder Abschüsse lange Zeit nach den Schadenereignissen ungeeignet, um drohende Schäden zu vermeiden. Auch vor diesem Hintergrund wird der rasche und zielgerichtete Eingriff durch die kantonalen Jagdbehörden unterstützt. Der Spielraum der eidgenössischen Jagdgesetzgebung ist auszuschöpfen. Die genannten Erkenntnisse sind zudem beim künftigen Wolfsmanagement zu berücksichtigen.
Revision des Jagdgesetzes nur mit breit abgestütztem Kompromiss
Eine neue Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes macht nur Sinn, wenn es sich um einen breit abgestützten Kompromiss handelt, der die berechtigen Anliegen der verschiedenen Interessengruppen berücksichtigt. Ein solcher Kompromiss liegt mit der Lösung des Stakeholder-Prozesses der Organisationen aus Landwirtschaft, Jagd, Forst und Naturschutz auf dem Tisch. Es ist Zeit, die politische Bewirtschaftung von Grabenkämpfen aufzugeben und dem historischen Kompromiss zum Durchbruch zu verhelfen. Extremlösungen und unüberlegte Schnellschüsse führen hingegen nicht zum Ziel der Koexistenz von Wolf und Nutztierhaltung. Die gemeinsame Lösung würde zusätzliche zielführende Massnahmen im engen zeitlichen und örtlichen Kontext zum drohenden oder tatsächlichen Schaden ermöglichen und zugleich den Herdenschutz stärken, ohne aber den Wolfsbestand zu gefährden. Sie ist gegenüber anderen Lösungen zu bevorzugen.
Auskünfte:
Jonas Schmid, WWF Schweiz, 079 241 60 57, jonas.schmid@wwf.ch
David Gerke, Gruppe Wolf Schweiz, 079 305 46 57, david.gerke@gruppe-wolf.ch
Urs Leugger-Eggimann, Pro Natura Geschäftsleiter, 079 509 35 49, urs.leugger@pronatura.ch