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Äste eines Baumes mit Wald im Hintergrund
Ihr Testament – ein Geschenk an die Natur

Die Zukunft kann man am besten vorhersagen, wenn man sie selbst gestaltet. Wir beraten Sie gerne – professionell und diskret.

Testament, Erbschaft und Vermächtnis

Haben Sie sich schon mit dem Gedanken befasst, wem Sie etwas vererben möchten? Vielleicht möchten Sie nebst Ihren Angehörigen auch Freunden oder einer gemeinnützigen Organisation etwas vermachen? Damit Ihr letzter Wille umgesetzt werden kann, braucht es ein Testament. Mit einem Testament sorgen Sie für die Zukunft vor, regeln Ihre Hinterlassenschaft und legen Ihre persönlichen Wünsche rechtsgültig fest. Gemeinsam mit uns können Sie unseren Planeten für kommende Generationen erhalten – mit Ihrem Testament.

Mit Ihrem Nachlass helfen Sie mit, dass unser Planet lebenswert bleibt.

Ein Testament für die Natur – weshalb?

Wandern Sie gerne in den Bergen? Freuen Sie sich über die Rückkehr des Luchses in die Alpen? Begeistern Sie sich für die einzigartigen Seen und Flüsse in unserem Land?

Der WWF arbeitet seit über 60 Jahren für den Schutz von Tieren, Pflanzen und ihren Lebensräumen. Wir wollen die Wunder der Natur für unsere Kinder und Enkel erhalten. Sie können uns dabei unterstützen – mit Ihrem letzten Willen, Ihrem Testament. Den WWF in Ihrem Testament zu berücksichtigen heisst, Ihre persönlichen Werte über Ihre Lebenszeit hinaus weiterzugeben.

Mit einem Testament schaffen Sie klare Verhältnisse – für sich selbst und für die Hinterbliebenen. Der WWF ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Der Wert von Erbschaften und Vermächtnissen fliesst somit ohne Abzüge in den Natur- und Umweltschutz.

DER WWF IM TESTAMENT - DREI MÖGLICHKEITEN

Erbeinsetzung

An erster Stelle stehen Ihre Liebsten. Familienangehörige wie Ehepartner und Kinder haben per Gesetz Anspruch auf einen Mindestanteil des Nachlasses. Frei verfügen können Sie über das Vermögen, das diesen Teil übersteigt. Dafür können Sie den WWF Schweiz als Miterben begünstigen. Falls keine pflichtteilsgeschützten Erben da sind, können Sie den WWF sogar als Alleinerben einsetzen.

Legat

Mit einem Legat oder Vermächtnis können Sie den WWF mit einer Bar- oder Sachspende aus Ihrem Nachlass berücksichtigen. Dabei wird der WWF nicht Erbe, sondern hat gegenüber den Erben Anspruch auf die vermachten Vermögenswerte. Auch beim Legat haben Ehepartner und Kinder Anrecht auf einen Mindestteil des Nachlasses.

Mit dem Erlös aus Sachspenden wie einer Liegenschaft oder Antiquität arbeitet der WWF für den Schutz von Natur und Umwelt.

Begünstigung durch Versicherungen

Bei einigen Versicherungsarten können Sie die Begünstigung im Todesfall frei wählen. Sie können den WWF Schweiz als begünstigte Organisation einsetzen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung.

Ihr Kontakt

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Ulrike Gminder
Ulrike Gminder
Verantwortliche Nachlässe und Philanthropie
Tel.: +41 44 297 21 57

So helfen wir Ihnen

Wir beraten Sie bei Ihrer Nachlassplanung

Gerne überprüfen wir Ihr Testament mit einer Fachperson auf formelle Richtigkeit und inhaltliche Korrektheit. Ein Testament muss von Anfang bis Ende eigenhändig und handschriftlich niedergeschrieben werden, mit Datum und Unterschrift. Für einen Erbvertrag braucht es eine notarielle Beurkundung. Wenden Sie sich dafür an Ihr Notariat.

Das Erbrecht erweitert ab 2023 die Verfügungsmöglichkeiten. Erblasserinnen und Erblasser können über einen grösseren Anteil ihres Nachlasses freier und flexibler bestimmen. Die geschützten Quoten («Pflichtteile») wurden reduziert, und der Pflichtteil der Eltern fällt ganz weg. Damit können Vermächtnisse zugunsten Dritter, beispielsweise an gemeinnützige Organisationen wie den WWF Schweiz, erhöht werden.

Wir helfen Ihnen gerne, die bestmögliche Lösung für Ihre Anliegen und Wünsche zu finden. Bestellen Sie telefonisch unseren kostenlosen Ratgeber, oder verwenden Sie das Kontaktformular.

Bitte kontaktieren Sie uns, auch wenn Sie bereits entschieden haben, den WWF Schweiz zu berücksichtigen. Wir möchten Ihnen danken und Sie – falls einverstanden – zu WWF-Veranstaltungen einladen.

Wichtige Formulierungen

Mit diesen Formulierungen können Sie den WWF Schweiz begünstigen:

  • Den WWF Schweiz als Miterben einsetzen: «Nach Ausrichtung aller Pflichtteile soll der restliche Nachlass wie folgt verteilt werden: 50% an Hans Muster, 50% an den WWF Schweiz.»
  • Den WWF Schweiz als Alleinerben einsetzen: «Ich setze den WWF Schweiz als meinen Alleinerben meiner gesamten Hinterlassenschaft ein.» «Ich vermache mein gesamtes Vermögen dem WWF Schweiz.»
  • Den WWF Schweiz mit einem Legat berücksichtigen: «Aus meinem Nachlass sind folgende Vorabvermächtnisse auszurichten: WWF Schweiz CHF 10‘000.» «Meine Liegenschaft an der Musterstrasse in Zürich vermache ich dem WWF Schweiz.»
  • Testamentaktualisierung: Um Konflikte mit früheren Testamenten zu vermeiden (auch briefliche Versprechen fallen darunter), hat sich folgende Formulierung eingebürgert: «Meine bisherigen Verfügungen hebe ich auf.»